Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsbestandteile
- Diese AGB gelten für die Nutzung der Software CleanTicket, einer Software-as-a-Service-Anwendung zur Erfassung und Bearbeitung von Meldungen zu Reinigungsleistungen, betrieben von der idoneo GmbH, Am Wüstenknapp 19, 44534 Lünen (nachfolgend „Anbieter“).
- Kunden des Anbieters sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere Reinigungsunternehmen und Gebäudedienstleister (nachfolgend „Kunde“). Der Dienst richtet sich nicht an Verbraucher.
- Vertragsbestandteile sind in dieser Rangfolge: (a) der individuelle Kundenvertrag, (b) die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV), (c) diese AGB, (d) das Benutzerhandbuch in der jeweils veröffentlichten Fassung als Leistungsbeschreibung. Bei Widersprüchen geht das jeweils vorrangige Dokument vor.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Vertragsschluss und Zugang
- Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Kundenvertrags oder durch Bestätigung eines Angebots des Anbieters in Textform zustande. Eine Selbstregistrierung über die Website gibt es nicht.
- Der Anbieter richtet für den Kunden einen eigenen Mandanten ein und legt das erste Administratorkonto an. Weitere Nutzerkonten für Mitarbeiter und Ansprechpartner des Kunden legt der Administrator des Kunden selbst an, weist Rollen zu und löscht sie.
- Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm angegebenen Vertrags- und Kontaktdaten zutreffend sind, und teilt Änderungen unverzüglich mit.
§ 3 Leistungen des Anbieters
- Der Anbieter stellt CleanTicket über das Internet unter der im Kundenvertrag genannten Adresse bereit. Der Funktionsumfang ergibt sich aus dem Benutzerhandbuch; die im Kundenvertrag vereinbarten Leistungsparameter (Anzahl Nutzerkonten, Objekte, aktivierte Funktionen) gelten vorrangig.
- Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten, die den Betrieb unterbrechen, werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt und vorher angekündigt. Eine bestimmte Verfügbarkeit schuldet der Anbieter nur, wenn sie im Kundenvertrag vereinbart ist.
- Der Anbieter entwickelt CleanTicket fortlaufend weiter. Er kann Funktionen ergänzen und verändern, solange der vertragliche Leistungsumfang erhalten bleibt. Der Wegfall oder die wesentliche Einschränkung einer bestehenden Funktion wird mindestens 30 Tage vorher in Textform angekündigt.
- Support erfolgt per E-Mail an support-cleanticket@idoneo.de sowie über das Support-Modul in der Anwendung, Montag bis Freitag zu den üblichen Geschäftszeiten. Reaktionszeiten richten sich nach dem Kundenvertrag.
- Support-Zugriff: Mitarbeiter des Anbieters haben keinen stehenden Zugriff auf die Inhalte eines Mandanten. Ein lesender Zugriff zur Fehleranalyse setzt eine befristete Freigabe durch einen Administrator des Kunden in der Anwendung voraus und wird protokolliert; erteilte Freigaben und ihr Verlauf sind für den Kunden in der Anwendung einsehbar. Der Kunde kann die Freigabe jederzeit widerrufen; der Widerruf wirkt technisch binnen weniger Minuten.
§ 4 Datensicherheit und Verschlüsselung
- Die Daten des Kunden werden in Rechenzentren in der Europäischen Union (AWS, Region Frankfurt) gespeichert. Personenbezogene und inhaltliche Felder sowie Anhänge werden mit einem mandantenindividuellen Schlüssel verschlüsselt gespeichert.
- Es handelt sich um eine serviceseitige Verschlüsselung: Die Anwendung entschlüsselt die Daten zur Leistungserbringung (Anzeige, Suche, Benachrichtigungen). Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, bei der der Anbieter die Inhalte technisch nie lesen könnte, besteht nicht.
- Der Anbieter erstellt automatische Sicherungen mit einer Aufbewahrung von 35 Tagen. Sie dienen der Wiederherstellung des Gesamtsystems nach einem Ausfall; die Wiederherstellung einzelner, vom Kunden gelöschter Datensätze ist damit nicht geschuldet.
- Weitere technische und organisatorische Maßnahmen beschreibt Anlage 2 der AVV.
§ 5 KI-gestützte Funktionen
- CleanTicket kann beim Import von Bestandsdaten Freitexte mit Hilfe eines KI-Sprachmodells (Amazon Bedrock, Anthropic Claude) anonymisieren. Die Funktion wird nur auf ausdrückliche Anforderung eines Administrators des Kunden für den jeweiligen Import ausgeführt.
- Dabei werden die zu importierenden Freitexte an das Modell übermittelt; sie können personenbezogene Daten enthalten. Die Verarbeitung erfolgt in EU-Regionen von AWS. Ein Training des Modells mit Daten des Kunden findet nicht statt; der Modellhersteller erhält keinen Zugriff auf die Daten. Einzelheiten regelt die AVV (Anlage 3).
- KI-Ergebnisse sind Vorschläge. Die Anonymisierung kann unvollständig sein oder Inhalte unumkehrbar verändern. Der Kunde prüft das Ergebnis vor der Übernahme; die Verantwortung für die importierten Daten bleibt bei ihm.
- Werden KI-generierte Inhalte in der Anwendung angezeigt, sind sie als solche gekennzeichnet (Art. 50 KI-Verordnung).
§ 6 Schnittstelle für KI-Assistenten (MCP)
- CleanTicket stellt eine Schnittstelle bereit, über die Nutzer des Kunden einen KI-Assistenten eines Drittanbieters ihrer Wahl (z. B. claude.ai) mit ihrem Mandanten verbinden können. Die Schnittstelle ist je Nutzer gesperrt, bis ein Administrator des Kunden sie freischaltet.
- Über eine solche Verbindung übermittelt der Nutzer Inhalte des Mandanten an den Drittanbieter. Das geschieht auf Veranlassung und in Verantwortung des Kunden; der Drittanbieter ist kein Unterauftragnehmer des Anbieters. Der Kunde prüft vor der Freischaltung, ob seine vertraglichen und datenschutzrechtlichen Pflichten die Nutzung des gewählten Assistenten erlauben.
§ 7 Pflichten des Kunden
- Der Kunde ist für die Inhalte verantwortlich, die er und seine Nutzer in CleanTicket erfassen (Tickets, Kommentare, Fotos, PDF-Dokumente, Stammdaten). Er speichert keine rechtswidrigen Inhalte und lädt keine Fotos hoch, auf denen Personen erkennbar sind, soweit dafür keine Rechtsgrundlage besteht.
- Der Kunde steht für das Handeln seiner Nutzer ein wie für eigenes Handeln. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln; Konten ausgeschiedener Mitarbeiter sind unverzüglich zu deaktivieren.
- Melder per QR-Code: Gibt der Kunde Meldungen ohne Anmeldung per QR-Code frei, ist er gegenüber den Meldern für die Information nach Art. 13 DSGVO verantwortlich (z. B. durch einen Aushang am QR-Code). Der Anbieter stellt hierfür einen Textbaustein und einen Datenschutzhinweis auf der Meldeseite bereit.
- Der Kunde stellt sicher, dass in CleanTicket keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO, z. B. Gesundheitsdaten) erfasst werden.
- Der Kunde meldet dem Anbieter unverzüglich, wenn er Anhaltspunkte für einen Missbrauch von Zugangsdaten oder eine Sicherheitslücke hat.
§ 8 Vergütung
- Die Vergütung ergibt sich aus dem Kundenvertrag. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Die Abrechnung erfolgt per Rechnung, die als PDF per E-Mail übersandt wird. Das Zahlungsziel ergibt sich aus dem Kundenvertrag; fehlt eine Regelung, beträgt es 14 Tage nach Rechnungszugang.
- Der Anbieter kann die Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten zum Beginn der nächsten Verlängerungsperiode anpassen. Der Kunde kann in diesem Fall mit Wirkung zum Inkrafttreten der Anpassung kündigen; darauf weist der Anbieter in der Ankündigung hin.
- Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter den Zugang nach Mahnung mit angemessener Frist sperren, bis der Rückstand ausgeglichen ist. Die Vergütungspflicht bleibt bestehen; die Daten des Kunden bleiben während der Sperre erhalten.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
- Laufzeit, Verlängerung und Kündigungsfrist ergeben sich aus dem Kundenvertrag. Fehlt eine Regelung, läuft der Vertrag zwölf Monate, verlängert sich um jeweils zwölf Monate und kann mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende gekündigt werden.
- Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail an info@idoneo.de).
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung rechtswidrige Inhalte speichert oder mit zwei Monatsentgelten in Verzug ist.
§ 10 Vertragsende, Datenrückgabe und Löschung
- Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden auf Anfrage binnen 14 Tagen einen vollständigen Export der Mandanteninhalte in einem gängigen maschinenlesbaren Format (JSON/CSV, Anhänge als Originaldateien) bereit. Sobald die Anwendung einen Selbstbedienungs-Export enthält, tritt dieser an die Stelle der Anfrage.
- Sechs Wochen nach Vertragsende löscht der Anbieter den Mandanten durch Vernichtung des Mandantenschlüssels. Der Kunde kann die Löschung innerhalb einer Rücknahmefrist von 30 Tagen stoppen. Danach sind die Inhalte einschließlich der Sicherungskopien nicht mehr lesbar. Einzelheiten regelt § 10 der AVV.
§ 11 Datenschutz
- Für die Inhalte seines Mandanten einschließlich der Nutzerkonten seiner Mitarbeiter ist der Kunde Verantwortlicher im Sinne der DSGVO; der Anbieter verarbeitet diese Daten als Auftragsverarbeiter. Die Parteien schließen dazu die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, die Bestandteil des Vertrags ist.
- Über die Verarbeitung, für die der Anbieter selbst Verantwortlicher ist (Vertrags- und Rechnungsdaten, Support-Korrespondenz, Betriebsprotokolle, Website-Besuche), informiert die Datenschutzerklärung.
§ 12 Nutzungsrechte
- Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit das einfache, nicht übertragbare Recht, CleanTicket im vereinbarten Umfang für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen, auch durch seine Mitarbeiter und die Ansprechpartner seiner Kunden.
- Die Software einschließlich Gestaltung, Quellcode und Dokumentation bleibt geistiges Eigentum des Anbieters. Eine Nutzung über den Vertragszweck hinaus, insbesondere die Bereitstellung an Dritte als eigener Dienst, ist nicht gestattet.
- Vom Kunden und seinen Nutzern erfasste Inhalte bleiben Eigentum des Kunden. Der Anbieter nutzt sie nur, soweit es zur Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlich ist.
§ 13 Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden und der Höhe nach auf die im betroffenen Vertragsjahr vereinbarte Vergütung.
- Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Der Anbieter haftet insbesondere nicht für
- die Vollständigkeit der KI-gestützten Anonymisierung (§ 5),
- Inhalte, die Nutzer des Kunden erfassen, oder ihre Übermittlung an KI-Assistenten nach § 6,
- den Verlust einzelner Datensätze, die der Kunde selbst gelöscht hat,
- Ausfälle durch höhere Gewalt oder Störungen bei Drittanbietern, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat.
- Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nur, soweit sie mit zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsrechts einschließlich der Richtlinie (EU) 2024/2853 in ihrer nationalen Umsetzung vereinbar sind.
§ 14 Änderungen dieser AGB
- Der Anbieter kann diese AGB ändern, soweit dies wegen geänderter Rechtslage, geänderter Leistungen oder zur Schließung von Regelungslücken erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Hauptleistungspflichten und Preise werden auf diesem Weg nicht geändert.
- Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten in Textform, gelten die geänderten AGB. Auf diese Folge und auf das Widerspruchsrecht weist der Anbieter in der Mitteilung hin. Widerspricht der Kunde, gelten die bisherigen AGB fort; beide Parteien können dann mit einer Frist von einem Monat kündigen.
§ 15 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Dortmund, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 2. September 2026